Bedingungen für kostenfreie Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

Mitglieder des SH-RENOs Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte e.V. erhalten einen „jährlichen Gutschein“ zur kalenderjährlich einmalig kostenfreien Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (Präsenz-Seminare sowie Online-Seminare (Webinare)).

Diese Möglichkeit besteht unter den nachfolgenden Bedingungen:

  • Anspruchsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder unserer Vereinigung (ausgenommen sind die Auszubildenden in der beitragsfreien Zeit ihrer Mitgliedschaft), sofern eine ordentliche Mitgliedschaft in unserem Verein zum Zeitpunkt der betreffenden Veranstaltung ununterbrochen mindestens 12 Monate besteht.
  • Dieser Mitgliedervorteil gilt für alle Fortbildungsveranstaltungen, die durch uns organisiert und veranstaltet werden, d.h. sowohl für Präsenz-Seminare als auch für Online-Seminare (Webinare), jedoch mit Ausnahme der Prüfungsvorbereitungsseminare für die Zwischen- und Abschlussprüfungen.
  • Eine Übertragung eines nicht genutzten Mitgliedervorteils innerhalb eines betreffenden Kalenderjahres auf folgende Jahre erfolgt nicht, d. h., zum Ende eines jeden Kalenderjahres verfallen nicht genutzte diesbezügliche Ansprüche.
  • Das Mitglied selbst hat bei der Anmeldung zu einer Präsenz-Seminar- oder Online-Seminar-Teilnahme zu wählen, ob und – insbesondere, sofern eine Anmeldung gleichzeitig für mehrere Veranstaltungen erfolgt – für welche Veranstaltung der Mitgliedervorteil in Anspruch genommen wird.
  • Wenn die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung, für welche der Mitgliedervorteil in Anspruch genommen wird, durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer storniert wird, verfällt der Mitgliedervorteil komplett und kann nicht erneut in Anspruch genommen werden.
  • Wenn eine Fortbildungsveranstaltung, für welche der Mitgliedervorteil in Anspruch genommen wird, durch den SH-RENO’s Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte e.V. als Veranstalter storniert wird, verfällt der Mitgliedervorteil nicht, er wird vollständig erneut gewährt und kann erneut in Anspruch genommen werden.
  • Eine kostenfreie Teilnahmemöglichkeit wird nur gewährt, wenn das Mitglied keine Beitragszahlungen aus Vorjahren schuldet. Etwaige Beitragsrückstände sind unverzüglich zu begleichen (zur Erinnerung: Der Jahresmitgliedsbeitrag (ggf. anteilig) ist fällig zum 31.12. eines jeden Jahres für das jeweilige Jahr).

Stand: 28.01.2025

Frühlingsausflug am 22.03.2025 nach Husum:

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Seminar- und Webinarübersicht 2025:

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