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Das Geldwäschegesetz im Notariat – Jetzt als Webinar!

5. November 2020 / 9:00 - 14:00

Veranstaltung-Nr. 06-20


Anmeldung Online
Widerruf/Stornierung
Download der ursprünglichen Seminar-Ausschreibung als PDF


Referentin:

  • Rechtsanwältin Dr. Sabine Hartmann, Kiel
    Überwiegend in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten sowie im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwältin. Als ausgebildete Notarfachangestellte war sie nach Abschluss des Studiums in Kiel in Forschung und Lehre im bürgerlichen Recht sowie im Zivilprozessrecht tätig und trat dabei wissenschaftlich insbesondere als Autorin im Großkommentar der ZPO von Wieczorek/Schütze hervor. Nach ihrem juristischen Vorbereitungsdienst im Land Schleswig-Holstein wurde Frau Dr. Hartmann Anfang 2018 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. (aus https://causaconcilio.de/Rechtsanwalt-Dr-Sabine-Hartmann.php)

Zeit/Ort:

  • 05.11.2020, 9.00 Uhr – ca. 14.00 Uhr

Webinar-Gebühr:

  • 100,00 € für Mitglieder eines RENO-Orts- oder Landesverbandes
  • 200,00 € für Nichtmitglieder

Profitieren Sie sofort von der reduzierten Seminargebühr, indem Sie hier Mitglied des RENO Landesverband der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten Schleswig-Holstein e.V. werden.

Anmeldebeginn:

  • Ab sofort möglich

Anmeldeschluss:

  • 02.11.2020
  • Die Anmeldung kann mittels Anmeldeformular erfolgen und Überweisung der Seminargebühr auf das Konto des RENO Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V. bei der Ev. Bank eG, IBAN: DE71 5206 0410 0006 4150 83, BIC: GENODEF1EK1

Webinarinhalte:

Im Rahmen des Seminars werden nach kurzer Einführung die im Stadium der Vorbereitung notarieller Geldwäsche relevanten Vorgänge zu ergreifenden Maßnahmen dargestellt und Hinweise für die praktische Umsetzung gegeben.

Im Einzelnen werden wir uns mit folgenden Themen befassen:

  1. kurz mit der Registrierungspflicht bei goAML
  2. zum Vorgehen bei der Anlage von Akten mit der Prüfung, ob ein Kataloggeschäft im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz vorliegt oder Sorgfaltspflichten wegen Verdachts der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zu erfüllen sind, ein Beurkundungsverbot nach dem Geldwäschegesetz besteht und dezidierter, wie die Identifizierung der Beteiligten (formell Beteiligte und wirtschaftlich Berechtigte; Ein-sichtnahme in das Transparenzregister) vorzunehmen, zu dokumentieren (Eigen-turms- und Kontrollstruktur) und die konkrete Risikoeinschätzung vorzunehmen ist sowie mit der Prüfung, ob und welche Meldepflichten bestehen.
  3. mit der Risikoanalyse und intern zu ergreifenden Sicherungsmaßnahmen
  4. zum Vorgehen bei Fertigung von Urkundsentwürfen und etwaigen Maßnahmen vor Durchführung der Beurkundung.

Dabei werden verschiedene Fallkonstellationen durchgesprochen. 


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Details

Datum:
5. November 2020
Zeit:
9:00 - 14:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstalter

SH-RENO’s Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte e.V., Ansprechpartnerin: Denice Schmidt
E-Mail
schmidt@sh-renos.de