Der Notar

Der Notar hingegen bekleidet ein öffentliches Amt und ist in der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege tätig. Er unterstützt die Beteiligten dabei, wenn es darum geht, dass möglicherweise bestehende oder zukünftig entstehende Rechtsprobleme durch Vertragsgestaltung ausgeräumt oder in ihrer Entstehung schon vermieden werden sollen. Darüber hinaus kommt der Notar immer dann zum Einsatz, wenn es um bedeutende vertragliche Regelungen geht. So ist beispielsweise für den Grundstückskauf in Deutschland zwingend eine Beurkundung des Kaufvertrages vor einem Notar vorgeschrieben.

Diese sehr vereinfachte Darstellung lässt schon erahnen, dass die duale Ausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sehr anspruchsvoll ist.


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